Messie-Behandlung: Ein wichtiger erster Schritt ist die Erkenntnis
Messies wollen aufräumen, können aber nicht. „Hinter ihrem Verhalten steckt also keine Faulheit“, grundsätzlich kann einem Messie gut geholfen werden. Dafür muss aber die Bereitschaft des Messies vorhanden sein, sich helfen zu lassen, etwas zu ändern. Ist diese Bereitschaft nicht vorhanden, wird die angebotene Hilfe als Bedrohung gesehen. Aller erster grundsätzlicher Schritt vor einer Entrümpelung im Kooperation ist:
Bitte nicht einfach ohne die Bereitschaft und den Willen des Betroffenen aufräumen! Eine oftmals vom Umfeld des Messies, sprich von Freunden oder Familienangehörigen, vorgeschlagene oder sogar heimlich durchgeführte Zwangsräumung wäre absolut falsch! Das wird dann genau das Gegenteil auslösen. Der Messie fühlt sich übergangen und findet sich nicht mehr zurecht. Die Trennung von einem Gegenstand wird nicht selten als Verlust der Identität erlebt. Fast wie eine Amputation eines Körperteils. Der Betroffene hat ja die Löcher in seiner Seele mit all diesen Dingen versucht zu stopfen. Er verliert nicht nur die Gegenstände und das Vertrauen, nein, er wird sich nur noch mehr isolieren. Die Rolle der Angehörigen und der sämtlichen „Helfer“
Helfer bloss „helfen“ nur, die bestimmen den Prozess absolut nicht, dürfen es nicht! Die Angehörigen der Messies sollen also „Ihre Rolle“ in einem solchen Fall nicht übertreiben, Oft ist ihre Wirkung (der Angehörigen) im ganzen Ablauf begrenzt, sie dürfen im „Namen der Betroffenen“ nicht entscheiden und / oder handeln. Sie sollen höchsten die Aufgabe eines Vermittlers, Informationssammlers, Kontaktknüpfers und anschliessend eines Mithelfers führen. Tipps zur Bewältigung des Chaos
Wer sich dazu entschlossen hat, aus seinem heimischen Chaos wieder ein bewohnbares Zuhause zu machen, kann sich diese Aufgabe durch ein paar einfache Strategien erleichtern:
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Wohnung gefährdet: Fristlose Kündigung
Solange es nicht stinkt, fault und modert, kann der Mieter so viel Unrat in seiner Wohnung aufbewahren, wie er will. Denn Mieter haben während der Mietzeit eigentümerähnliche Rechte an der Wohnung und können diese nach eigener Fasson nutzen. Allgemein gesehen, Messie-Mieter sind aber für einen Vermieter ein Desaster. In krassen Fällen ist die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich. Erfahren Verwaltung oder Hauswart von einer Messie-Wohnung, kann eine Begehung der Wohnung erfolgen. Dabei wird überprüft, ob eine unzulässige Mülllagerung besteht bzw. Gesundheitsgefahren durch Schädlinge etc. vorhanden sind. Gibt es Anzeichen, dass dies der Fall ist, sollte der Vermieter sofort handeln. Wenn die Verwahrlosung und Vermüllung für die Mitmenschen, Mitbewohner, Nachbarschaft mit erheblichen Belästigungen wie Fäkaliengeruch oder mit Gesundheitsgefahren verbunden sind, dann ist eine fristlose Kündigung unvermeidbar. Er kann bei einem begründeten Verdacht das Recht haben, die Wohnung zu besichtigen; den Besuch muss er vorher allerdings ankündigen. Bewahrheiten sich die Befürchtungen, sollte der Vermieter den Mieter abmahnen und eine Frist setzen, um die Wohnung zu entmüllen und gegebenenfalls bereits entstandene Schäden zu beseitigen. Ob und wann eine fristlose Kündigung möglich ist, hängt freilich auch vom Ausmass der Beeinträchtigung ab. Messies dürfen nicht immer gekündigt werden So urteilten etwa (selten) einige Gerichte zugunsten eines Mieters und verwerfen dessen fristlose Kündigung. Messies bewahren Unmengen an Kartons, Flaschen, Zeitschriften und anderen Müll in seiner Wohnung auf. Anders hätte es ausgesehen, wenn er biologischen Müll wie etwa Lebensmittelreste in seiner Wohnung gelagert hätte und Gerüche eine gewisse Aussenwirkung - wie zum Beispiel ein stinkendes Treppenhaus - die Folge gewesen wären, liess das Gericht wissen. ► Denn Biomüll berge die Gefahr von Ungezieferbefall und damit einer Gefährdung der Bausubstanz. ► Von der Belästigung der anderen Mitbewohner ganz zu schweigen. ► Grundsätzlich kann der Vermieter aus wichtigem Grund dann fristlos kündigen, wenn der Mieter die Wohnung durch Vernachlässigung seiner Sorgfaltspflicht erheblich gefährdet. ► In solchen Fällen kann dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden. ► Messies wollen selbst aufräumen oder mit anderen Worten: Rom wurde auch nicht an einem Tag gebaut... ► Diese Aussage hört man oft von Messies: „Ich bin gerade dabei, überall das Überflüssige auszusortieren, deshalb sieht hier so aus.“ Beim zweiten Mal sagen sie: „Ich hatte soviel -termine um die Ohren, ich bin zu nichts gekommen.“ Beim dritten Mal war man krank und nach dem x-ten Mal stehen bei den Ausstehenden die Meinung erst fest: Es kommt nichts draus! Schlusswort: Messies wollen aufräumen, schaffen es aber nicht! Messie brauchen unbedingt outgesourcte Hilfe... besonders im Fall von Kindesvernachlässigung! |
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Messies bzw. Tier-Horter (Animal-Hoarder) leiden darunter, insbesondere im privaten Bereich, keine zeitliche und oder räumliche Ordnung herstellen oder halten zu können, in der sie sich wohlfühlen.
Dieses "Unwohlsein" kann durchaus die Lebens-einschränkenden Ausmasse einer Krankheit (?) annehmen.
Es gibt noch so gut wie keine wissenschaftliche Definition, geschweige denn Erklärung oder gar Behandlungsmethode.
Zugrunde liegt diesem Phänomen eine bisher noch kaum vollständig verstandene Unfähigkeit der Betroffenen,
brauchbar und unbrauchbar zu unterscheiden und dieser Einsicht gemäss zu handeln.
Dieses "Unwohlsein" kann durchaus die Lebens-einschränkenden Ausmasse einer Krankheit (?) annehmen.
Es gibt noch so gut wie keine wissenschaftliche Definition, geschweige denn Erklärung oder gar Behandlungsmethode.
Zugrunde liegt diesem Phänomen eine bisher noch kaum vollständig verstandene Unfähigkeit der Betroffenen,
brauchbar und unbrauchbar zu unterscheiden und dieser Einsicht gemäss zu handeln.
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